Züsätliche Betreuungs - und Entlastungsleistung im Rahmen des SGB XI §45 b bei Pflegegrad 1 bis 5

Zu Hause gepflegte Klienten, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat, kann bei einem erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf ein zusätzlicher Betreuungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich von der Krankenkasse bereit gestellt werden. Die Leistung können auch Personen der so genannten Pflegegraden 1 erhalten. Das sind jene Menschen, die die Voraussetzungen für die Pflegegrad 2nicht erfüllen, aber dennoch auf einen speziellen Betreuungsbedarf angewiesen sind.

 


Bei 125 EUR können durch uns bis zu 2,5 Stunden (45,00€/ Std.) monatlich die pflegenden Angehörigen entlastet werden zum Beispiel durch:


  • Spaziergang / Spielplatz zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens
  • Gespräche
  • Angehörigenarbeit bei gleichzeitiger Betreuung des Klienten
  • Freizeitgestaltung wie Feiern, Bastelnachmittage, Ausflüge
  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen wie persönliche Hilfestellung bei besonderen Krisensituationen, Vor- und Nachbereitung bei Krankenhausaufenthalten


Diese Beschreibung soll eine Anregung sein, welche Leistungen im Rahmen des §45b SGB XI in Frage kommen könnten. Sicherlich gibt es noch weit aus mehr sinnvolle Möglichkeiten.